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Kein Bürgerentscheid gegen DVB-Kürzungen

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Das Bürgerbegehren gegen die Angebotskürzungen bei den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB) bleibt vorerst unzulässig. Die Landesdirektion Sachsen1 hat die entsprechende Entscheidung des Dresdner Stadtrates bestätigt. Die Initiatoren wollen die Entscheidung nun gerichtlich überprüfen lassen.

Landesdirektion stellt fest: Bürgerbegehren gegen DVB-Kürzungen ist unzulässig - Foto: Anton Launer
Landesdirektion stellt fest: Bürgerbegehren gegen DVB-Kürzungen ist unzulässig – Foto: Anton Launer

Das geht aus einem Widerspruchsbescheid der Landesdirektion Sachsen vom Donnerstag, 27. August 2026, hervor. Er richtet sich an die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“.

Das Bürgerbegehren war im März 2025 von den Linken-Politikern André Schollbach, Tilo Kießling und Jens Matthis gestartet worden. Ziel war es, das Angebot des Dresdner Nahverkehrs mindestens auf dem Niveau von 2024 zu erhalten. Hintergrund waren die vom Stadtrat beschlossenen Einschränkungen im Angebot der DVB.

Bis Ende Juni 2025 sammelten die Initiatoren 40.142 Unterschriften. Damit wurde das notwendige Quorum von rund 21.500 Unterschriften beziehungsweise fünf Prozent der wahlberechtigten Dresdner deutlich überschritten.

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Streit um Finanzierung

Schon bei der Prüfung durch die Stadtverwaltung stand vor allem die Finanzierung im Mittelpunkt. Das Bürgerbegehren ging von zusätzlichen Kosten von rund 18 Millionen Euro jährlich aus. Als mögliche Deckungsquellen wurden zusätzliche Fördermittel von Bund und Land, eine höhere Gewinnausschüttung der SachsenEnergie sowie eine Erhöhung der Gewerbesteuer genannt.

Die Stadtverwaltung kam im November 2025 zu dem Ergebnis, dass diese Vorschläge nicht ausreichten. Nach ihrer Einschätzung seien zusätzliche Fördermittel nicht absehbar und eine höhere Ausschüttung der SachsenEnergie könne von der Stadt nicht angeordnet werden. Damit bleibe als realistische Möglichkeit nur eine Erhöhung der Gewerbesteuer.

Umstritten war die rechtliche Bewertung allerdings schon damals. Das Rechtsamt der Stadt hatte empfohlen, das Bürgerbegehren als zulässig einzustufen. Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) stützte die gegenteilige Auffassung auf ein externes Gutachten. Der Stadtrat folgte schließlich am 11. Dezember 2025 mit 39 zu 31 Stimmen bei einer Enthaltung der Argumentation des Oberbürgermeisters und erklärte das Bürgerbegehren für unzulässig.

Landesdirektion bestätigt Entscheidung des Stadtrates

Gegen die Entscheidung legten die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens Widerspruch ein. Sie argumentierten unter anderem, dass die angesetzte Finanzierungslücke von rund 18 Millionen Euro auf Angaben der Stadt selbst beruhe. Außerdem verwiesen sie darauf, dass eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes von 450 auf 475 Prozent nach Berechnungen des Steuer- und Stadtkassenamtes Mehreinnahmen von jährlich 25,7 bis 29,1 Millionen Euro bringen könnte.

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Die Landesdirektion folgt dieser Argumentation nicht. Ein Bürgerentscheid habe die gleiche Wirkung wie ein Stadtratsbeschluss und sei für drei Jahre bindend. Deshalb müssten die Bürger vor einer Abstimmung ausreichend über die finanziellen Folgen informiert werden. Ein Bürgerbegehren müsse dafür sowohl eine belastbare Kostenschätzung als auch einen durchführbaren Finanzierungsvorschlag enthalten.

Nach Angaben der Landesdirektion lagen die städtischen Kostenschätzungen um bis zu vier Millionen Euro über den von den Initiatoren angegebenen Kosten.

Auch die vorgeschlagene Finanzierung bewertet die Behörde als unzureichend. Zuschüsse von Bund und Land sowie eine Querfinanzierung durch andere städtische Betriebe seien bereits zum Zeitpunkt des Bürgerbegehrens tatsächlich nicht möglich gewesen. Damit bleibe lediglich eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes. Über diese könne jedoch ausschließlich der Stadtrat entscheiden.

Die Landesdirektion kommt deshalb zu dem Schluss, dass die Entscheidung des Stadtrates vom Dezember 2025 rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Initiatoren kündigen Klage an

Die Initiatoren André Schollbach, Tilo Kießling und Jens Matthis wollen die Entscheidung nicht hinnehmen und kündigten noch am Donnerstag eine gerichtliche Klärung an. Sie kritisieren zudem die Dauer des Verfahrens. Nach ihren Angaben liege die Entscheidung der Landesdirektion 14 Monate nach der Übergabe der mehr als 40.000 Unterschriften vor.

Die Begründung der Landesdirektion gehe aus ihrer Sicht „in wesentlichen Punkten an der Sache vorbei“. Sie werfen der Behörde vor, das Bürgerbegehren unter „fadenscheinigen Vorwänden“ zu Fall bringen zu wollen. Nun sei der Weg für eine unabhängige gerichtliche Prüfung frei.

„Wir werden alle politisch und juristisch nötigen Schritte gehen, um die von Oberbürgermeister Hilbert (FDP) geplanten Einschnitte beim Dresdner Nahverkehr zu verhindern“, erklären Schollbach, Kießling und Matthis.

Damit ist der Streit um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens trotz des Widerspruchsbescheides noch nicht beendet.

Grüne kritisieren Landesdirektion

Auch die Dresdner Grünen reagieren mit Unverständnis auf die Entscheidung. Susanne Krause, DVB-Aufsichtsrätin und Mitglied des Bauausschusses für die Grünen-Fraktion, geht ebenfalls davon aus, dass die Initiatoren die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen werden.

Sie verweist auf ein von der Grünen-Fraktion im Herbst 2025 in Auftrag gegebenes Gutachten der Verwaltungsrechtlerin Barbara Bushart. Dieses sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bürgerbegehren zulässig sei. Auch das städtische Rechtsamt hatte das Bürgerbegehren ursprünglich als zulässig bewertet.

Krause wirft Oberbürgermeister und Stadtratsmehrheit vor, bei ihrer Entscheidung die politische Debatte über die Finanzierung des Nahverkehrs mit der rechtlichen Frage nach der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vermischt zu haben. Die Landesdirektion habe diese Argumentation nun übernommen.

Auch Hilberts Bekenntnis zu einem „leistungsfähigen, modernen und verlässlichen öffentlichen Verkehrsangebot“ stellt Krause infrage. Dieses klinge angesichts der aktuellen Kürzungspläne „leider unglaubwürdig“.

Hilbert begrüßt Entscheidung

Oberbürgermeister Dirk Hilbert begrüßt dagegen die Entscheidung der Landesdirektion. Sowohl der Stadtrat als auch er selbst stünden zu den DVB und einem leistungsfähigen öffentlichen Nahverkehr. Das Angebot könne jedoch nicht dauerhaft auf dem Stand eines bestimmten Jahres festgeschrieben werden.

Die Entscheidung zeige aus seiner Sicht, dass die im Bürgerbegehren kalkulierte Finanzierung nicht ausreiche und zusätzliche Ausgaben zulasten anderer Politikfelder gehen würden. „Juristische Winkelzüge lösen die aktuellen Herausforderungen der DVB nicht“, erklärte Hilbert.

Eine Perspektive für die Verkehrsbetriebe soll nach seinen Angaben der städtische Haushalt ab 2027 bieten. Notwendige Investitionen sollen über den Haushalt sowie steigende und dynamisierte Zuschüsse der Technischen Werke Dresden abgesichert werden. Hilbert nennt unter anderem die neuen Gleise auf der Königsbrücker Straße, die Campuslinie in der Südvorstadt und die Anbindung des Dresdner Nordens mit der Linie 8.

Zugleich fordert der Oberbürgermeister von den DVB eine Optimierung des gesamten Liniennetzes. Weitere Verbesserungen seien aus seiner Sicht nur möglich, wenn Bund und Freistaat die von ihnen bestellten Leistungen wie das Deutschland- und das Bildungsticket ausreichend finanzieren.

Weiterführende Informationen

1 Zur Einordnung: Die Landesdirektion Sachsen ist eine staatliche Behörde des Freistaates und nimmt unter anderem Aufgaben der Kommunalaufsicht wahr. Sie prüft dabei auch, ob Entscheidungen von Städten und Gemeinden rechtmäßig sind.

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34 Kommentare

  1. „Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes von 450 auf 475 Prozent“?! Und da haben wir noch Haushaltslöcher…? ; )

  2. Warum spielte die Finanzierung beim Bürgerentscheid über die Waldschlösschen Brücke überhaupt keine Rolle und jetzt aber auf einmal schon? Wurde die Brücke der Landeshauptstadt von Brüssel oder Berlin geschenkt?

  3. Ja, warum eigentlich bei 475 aufhören? Mit 500, 550 oder 600 Prozent müsste irgendwann sogar Geld übrig sein.

    Die Finanzierung spielte beim Bürgerbegehren zur Waldschlößchenbrücke durchaus eine Rolle. Der damalige Kostendeckungsvorschlag war sogar ziemlich konkret: 90 % Förderung der förderfähigen Kosten durch den Freistaat, rund 15 Mio. Euro Beteiligung Dritter und 28 Mio. Euro Eigenanteil der Stadt, wovon 20,4 Mio. bereits in Haushalt und Finanzplanung eingestellt waren. Auch damals verlangte die Sächsische Gemeindeordnung einen durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten. Der Unterschied ist also weniger „damals egal, heute plötzlich wichtig“, sondern offenbar die Frage, ob der jeweilige Finanzierungsvorschlag rechtlich tatsächlich durchführbar ist. Man kann über die Entscheidung zum DVB-Begehren sicher streiten. Die Waldschlößchenbrücke taugt für diesen Vorwurf allerdings ausgerechnet nicht besonders gut.

  4. „Streit um Finanzierung“ aber Dirk gibt 19 000€ für ein externes Gutachten aus, das zufällig genau das stützt, was er will. Wie wurde das finanziert? Über sein privates Sparschwein? Die DVB ziehen nun dank unseres konservativen Stadtrats u.a. einen 15 min Takt in Betracht, während Berliner bereits nervös werden wenn sie nachts mal länger als 5 min warten müssen. „Großstadt“ Dresden mit Kleinstadt-Flair, einfach nur zum Schämen.

    Alle, die CDU, AfD, Zastrow und FDP – denen, die für die Unzulässigkeit des Begehrens stimmten – ihre Stimmen geschenkt haben, sind hierfür mitverantwortlich. Bitte bei der nächsten Wahl dran erinnern.

  5. Die Landesdirektion ist wie alle Oberbehörden im Freistaat verlängerter Arm der Partei (hier CDU seit Ära Biko), da kommt rein gar nichts Produktives, und man ist nicht der Schnellste. Ist klar, daß 14 Monate für einen Zulässigkeits-Bescheid reine Zeitschindung waren, Tatsachen schaffen durch Aussitzen, eigentlich ein super Arbeitgeber mit hochdotierten entspannten Jobs. Diese Behörde braucht auch ewige Jahre um mal Planfestzustellen etc.pp. Jede Firma draußen wäre sofort pleite. Was läuft da schief? Ich würde diesen zudem intransparenten Laden arg reformieren oder abschaffen. Je freitags ab 1 ist Wochenende, aber witzig ist, daß ab halb 12 ein Stau stadtauswärts ab Landesdirektion auf der Stauffenbergallee aufkommt, da rollen die alle in ihre Exklaven im grünen JWD. Da sollte man mal zum Winken hingehen, oder auch mal ein Klima-Sitzstreik-Kurzblockade-Happening durchführen.

  6. Monsieur Calvin Candie sagt:
    „28 Mio. Euro Eigenanteil der Stadt, wovon 20,4 Mio. bereits in Haushalt und Finanzplanung eingestellt waren.“
    Folglich ist es also eine politische Entscheidung des aktuellen Stadtrates für das jetzige DVB Begehren kein Geld bereit zu stellen. Der Bürgerwille interessiert nicht. Und die Landesdirektion folgt willfähig und sagt 40k Bürgerstimmen kann man getrost ignorieren.

    Es geht ja ausschließlich nur darum eine demokratische Abstimmung der Stadtgesellschaft zuzulassen!

    Wo ist denn jetzt die immer wieder beschworene „Bürgernähe“ der AFD/CDU/FDP/TeamZastrow/Freie Populistenfraktion?
    Wir werden sehen was die Gerichte sagen.

  7. Nun bedienen wir also wieder die Demokratie, aber offenbar nur, wenn das Ergebnis der eigenen Meinung zuträglich ist. Auch wenn ich mich leider wiederholen muss: Ein Stadtrat ist ebenfalls demokratisch gewählt. 40.000 Bürger bilden zudem keine Mehrheit der Dresdner Bevölkerung ab. Und aus 40.000 Unterschriften würde ich auch noch keine 40.000 „Bürgerstimmen“ machen. Unterschrieben wurde für die Durchführung eines Bürgerentscheids, nicht bereits für dessen Ausgang.

    Man sollte außerdem nicht vergessen, dass auch die DVB als Unternehmen mit den finanziellen Mitteln wirtschaften müssen, die ihnen zur Verfügung stehen. Was macht ein Unternehmen, wenn Einnahmen und Ausgaben dauerhaft nicht zusammenpassen? Kosten senken, Leistungen reduzieren, Preise erhöhen oder zusätzliche Einnahmen erschließen. Und über welchen dramatischen Rückschritt sprechen wir eigentlich, wenn auf einzelnen Verbindungen möglicherweise alle 15 statt alle 10 Minuten eine Bahn fährt? „Großstadt zum Schämen“ erscheint mir angesichts solcher Taktzeiten allerdings etwas melodramatisch. Ich persönlich halte es durchaus für legitim, dass eine Leistung, die der Allgemeinheit dient, auch entsprechend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Wenn ein demokratisch gewählter Stadtrat bei begrenzten Haushaltsmitteln andere Prioritäten setzt, muss mir diese Entscheidung nicht gefallen. Sie ist deshalb aber weder undemokratisch noch Ausdruck davon, dass „der Bürgerwille nicht interessiert“.

  8. Monsieur Calvin Candie sagt:
    28. August 2026 um 00:00 Uhr
    1. “Nun bedienen wir also wieder die Demokratie, aber offenbar nur, wenn das Ergebnis der eigenen Meinung zuträglich ist.”

    Dies ist wieder einmal eine unwahre Behauptung von dir. Zum zweiten Mal dieselbe unfreundliche Unterstellung und damit laut Hausordnung unerwünscht. Wir hatten das schon ausdiskutiert, aber du hörst einfach nicht damit auf. Bitte hör auf zu provozieren und halte Dich zukünftig an die Regeln von Anton…danke!

    2.” Ein Stadtrat ist ebenfalls demokratisch gewählt. 40.000 Bürger bilden zudem keine Mehrheit der Dresdner Bevölkerung ab. Und aus 40.000 Unterschriften würde ich auch noch keine 40.000 „Bürgerstimmen“ machen. Unterschrieben wurde für die Durchführung eines Bürgerentscheids, nicht bereits für dessen Ausgang.”

    Genau darum geht es. Der indirekt legitimierte Stadtrat verhindert aktiv einen Bürgerentscheid, der allen Bürgern eine direkte Stimme in der politischen Willensbildung gegeben hätte. Warum hältst du indirekte Demokratie für demokratischer als direkte? Oder warum sollte der Stadtrat den Bürgerwillen besser abbilden als die Bürger es selbst können? Ist die Schweiz mit ihrer direkten Demokratieform für dich etwa ein undemokratisches Land?

  9. Ich hoffe mal, dass sich Herr Schollbach diesmal seine Privatfehde mit dem OB nicht wieder hintenrum aus dem städtischen Haushalt bezahlen lässt. Denn die jahrelange Prozessiererei wegen jedem Pups hat inzwischen bestimmt mehr Haushaltsmittel als der Kauf einer neuen Straßenbahn gekostet. Und dann haben wir noch: „Susanne Krause, DVB-Aufsichtsrätin und Mitglied des Bauausschusses für die Grünen-Fraktion…“, also eine Person, welche offensichtlich genau die Entscheidungen der DVB-Spitze geprüft hat, die zu dem jetzigen Schuldenberg des Unternehmens geführt hat. Ich denke da an die Entscheidung für breitere Straßenbahnen, welche einen Umbau der halben Stadt bedingt und die Anschaffung von Elektrobussen die nicht richtig funktionieren etc. Die neuen breiten Bahnen gondeln im Dresdner Osten die meiste Zeit höchstens zu einem Drittel gefüllt herum. Auch wenn keiner das Wort aussprechen will, die Aktion hat was von Populismus. Von den Rändern her wird den Leuten immer das unfinanzierbare Blaue vom Himmel versprochen.

  10. @Daniel
    warum? Die Schweizer sind ziemlich happy damit. Woher weißt du was Deutschland will?

  11. @Alles wird gut
    Hört man nicht normalerweise das Argument, dass der ÖPNV zu voll und zu unbequem sei? Jetzt sind die Bahnen zu leer…
    Breitere StraBas, Elektrobusse „etc“ sind Investitionen in die Zukunft, und es profitieren davon sogar die Autofahrer, die wirklich auf ihr Fahrzeug angewiesen sind- weil die anderen dann leichter umsteigen, wenn es zuverlässige und akzeptable Alternativen gibt. Win-win, nix Populismus.
    Die Klagefreude des Herrn Schollbach ist mir auch schon aufgefallen, aber den Winkelzügen des OB muss man halt irgendwie Grenzen aufzeigen. Lasse mich da gerne über andere (kostengünstigere?) Möglichkeiten belehren.

  12. Es ist nicht immer schön was man sieht, wenn einem der Spiegel vorgehalten wird. Im Zuge dessen ist es wahrscheinlich unangebrachter zu beleidigen als wenn jemand die an anderer Stelle getätigten Aussagen hier nochmal erwähnt werden.

    Die Schweiz als Vorbild anzuführen bringt im übrigen genau so viel, wie Großstädte in anderen Ländern als Vorbilder für unsere Infrastruktur zu benennen. Die Schweiz lässt sich nicht in der Größe der Bevölkerung, der Steuerpolitik, bei Sozialausgaben oder ganz einfach in der Mentalität der Bewohner mit uns vergleichen.

    Wie Daniel schon anmerkt könnte es mit so einer Demokratie sehr unbequeme Entscheidungen geben und die Chancen das deswegen neue Brücken nur zwei Spuren bekommen oder die DVB mehr Geld erhält, könnten geringer als gewünscht ausfallen. Aber in so einem Fall hätte man zumindest wieder Stoff um sich zu echauffieren.

  13. @die Vernünftigen hier
    Bitte hört doch auf, den Troll zu füttern! Das BlaBla ist schon unerträglich, ob künstlich intelligent oder natürlich un, aber wenn dann noch dieses weinerliche mimimi dazukommt…echt jetzt, das ist ekelerregend!

  14. Knapp 9% der Dresdner wohnen in der Neustadt. Ob manche der Foristen den Frust noch einer stadtweiten Abstimmung zu körperlich verkraften würden? Manches ist keine Blase, es ist ein Bläschen…

  15. Ich schlage vor, das NG stellt Herrn Schweesdo Onie als Kommentar-Polizisten ein. Dann wäre zumindest zuverlässig geklärt, wer hier zu den „Vernünftigen“ gehört, wer gefüttert werden darf und welche Meinungen besser unbeantwortet bleiben. Die nötige Zugkraft für dieses Amt scheint jedenfalls vorhanden zu sein.

    Es gehört schließlich einiges dazu, eine Diskussion über Argumente dadurch beenden zu wollen, dass man Andersdenkende kurzerhand als Troll, „natürlich unintelligent“ und deren Beiträge als „ekelerregend“ bezeichnet. Besonders überzeugend wird das ausgerechnet dann, wenn man anderen zuvor mangelnde Sachlichkeit vorwirft.

    Dass Herr Onie für die Rolle des Hüters über angemessene Vergleiche durchaus Selbstvertrauen mitbringt, zeigte sich ja bereits an anderer Stelle, als er die Ausgrenzung Homosexueller mit dem fehlenden Angebot veganer Speisen in Restaurants verglich. Insofern hoffe ich beinahe, dass er sich selbst gar nicht zu den hier beschworenen „Vernünftigen“ zählt.

    Andernfalls wäre diese Form der selbsternannten Forumsaufsicht mit einer bemerkenswert großzügigen Ausnahmegenehmigung für die eigenen Beiträge ausgestattet.

  16. @versteher

    Weil es sich hierbei eben nicht um ein Anliegen handelt, das ausschließlich diese 9 % betrifft. Die anderen 91 % sind von den Entscheidungen genauso betroffen und finanzieren sie schließlich auch mit.

    Es liegt auf der Hand, dass sich insbesondere diejenigen einen Bürgerentscheid wünschen, die sich von dessen Ausgang die Durchsetzung ihrer Forderungen versprechen. Nur bildet auch ein Bürgerentscheid nicht automatisch den Willen der gesamten Bevölkerung ab. Abstimmen geht, wer abstimmen möchte. Wer das Thema für weniger wichtig hält, mit dem bestehenden Zustand zufrieden ist oder schlicht nicht zur Wahlurne geht, taucht im Ergebnis entsprechend nicht auf.

    Vielleicht ist ein gewählter Stadtrat deshalb gar nicht so undemokratisch, wie hier teilweise suggeriert wird. Er besitzt schließlich ein Mandat für die gesamte Stadt und muss auch Interessen gegeneinander abwägen, die sich nicht mit einer einzelnen Ja-oder-Nein-Frage erfassen lassen.

    Viel interessanter bleibt für mich ohnehin die Frage, die bei all den Forderungen erstaunlich schnell in den Hintergrund gerät: Wenn das Geld für das gewünschte Angebot nicht vorhanden ist, woher soll es kommen?

    Mehr Gewerbesteuer, höhere Fahrpreise, zusätzliche Mittel von Bund oder Land, Kürzungen an anderer Stelle oder neue Schulden? Irgendjemand muss die Rechnung am Ende bezahlen. Auch ein Bürgerentscheid ändert daran leider nichts.

  17. Lass doch die 9% für sich und ihren Stadtteil sprechen und haltet das einfach aus, und holt nicht immer die große Keule raus. Wenn in anderen Stadtteilen der öffentliche Nahverkehr nicht so wichtig ist, dann ist das ja auch okay.

  18. @versteher: „Warum können die 9% nicht selbst über ihre Anliegen entscheiden?“ Können und machen sie doch. Im Stadtbezirksrat. Da verteilen sie ihr Geld an Projekte, wofür viele andere Dresdner keinen Cent ausgeben würden. Alternativ könnten die Neustädter nach Mehrheitsfindung im Stadtteil zwei eigene Straßenbahnlinien (Rosa-Luxemburg-Platz bis Industriegelände und Waldschlösschen bis Schlachthof) im 2 Minutentakt mit ihrem Geld finanzieren.

  19. @Alles wird gut: Du bringst Falschmeldungen (Die von gewissen Kreisen gern lanciert werden…). Die DVB haben nicht wegen Missmanagement diesen steigenden Zuschussbedarf! Sie müssen u.a. die Auswirkungen der Einnahmeausfälle durch Deutschland- und Bildungsticket ausbaden. Die wurden von Bund und Land eingeführt, die Mindereinnahmen durch diese Segnungen (die ich in der Sache sehr gut finde!) werden aber den Verkehrsunternehmen nur sehr mangelhaft erstattet! Vorher waren die DVB deutschlandweit mit vorn im Kostendeckungsgrad. Die Gleisabstände in DD wurden seit den 1980er Jahren auf breitere Strabas vorbereitet. Die schmäleren Abschnitte wären also eh sanierungstechnisch dran. Um mehr Personen zu befördern, kann man mehr Bahnen einsetzen (+ mehr Personal) oder halt breitere Wagen (da die Bahnsteiglänge auch begrenzt ist…). Dass Bahnen in bestimmten Abschnitten oder Tageszeiten nur mäßig gefüllt sind, ändert an den Betriebskosten nur wenig. Straßen werden nach Wunsch ja auch nicht für die verkehrsarmen Nachtstunden ausgelegt. ÖPNV ist Daseinsvorsorge und immer etwas Zuschussbedürftig (Und Autofahrer bezahlen mit der Kfz-Steuer auch nicht das gesamte Straßennetz….)

  20. @Anton Launer
    Ich muss um Entschuldigung bitten! Aber eigentlich nicht für vergangene Entgleisungen, sondern dafür, dass ich mich nur sehr bedingt angesprochen fühle. Denn anders als das nordische Fabelwesen hier habe ich niemanden namentlich angesprochen oder beleidigt, man KÖNNTE meinen Post als „allgemeine Fütterungsempfehlung“ verstehen (danke dafür, @reality check!). Wenn jetzt jedermann klar ist, wen ich mit der Beschreibung meine – dann kann die nicht so falsch sein, oder? Ein Schuh sozusagen, den sich anzieht, wer ihn passend glaubt. (Zu weiterer Selbsterkenntnis reicht es dann ja offensichtlich nicht, aber es ist ein Anfang…)

  21. Im Kern geht es doch darum, ob es redlich ist, dass die rechte Stadtratsmehrheit (mit Beistand der Landesdirektion) einen direkten Bürgerentscheid der Dresdner über die Zukunft des ÖPNV aktiv verhindert. Hierzu habe ich folgende unterstützende Kommentare gelesen:
    1. Ja, weil Bürgerentscheide immer vollständig ausfinanziert sein müssen.
    Nein, das müssen sie nicht. Beweis ist der Bürgerentscheid zur Waldschlösschenbrücke. Zum Zeitpunkt der Abstimmung gab es eine Finanzierungslücke von ca. 7,6 Mio (Beleg: Kommentar vom 28. August 2026 um 00:00 Uhr). Das ist also Quatsch und nicht wahr.
    2. Ja, weil direkte Demokratie nur in der Schweiz funktioniert, aber nicht in Deutschland. Die Eidgenossen seien einfach anders: „Größe der Bevölkerung, die Steuerpolitik, bei Sozialausgaben oder ganz einfach in der Mentalität der Bewohner”
    Diese Argumentation ist absolut hanebüchen. Was haben Steuerpolitik, Sozialausgaben und Mentalität mit direkter Demokratie zu tun? Die Schweizer haben auch eine andere Küche und andere Sprachen, die wir alle nicht sprechen. Und? Ich habe noch kein ernstzunehmendes Argument gehört, dass belegt, dass Deutsche nicht zu Bürgerentscheiden befähigt sein sollten. Also auch sehr dünnes Eis.
    3. 9% der Dresdner sind Neustädter.
    Ja und, was soll das? Beim Bürgerentscheid entscheiden doch alle. Was soll denn das also für ein Argument sein?

    Die ganze „Diskussion“ und die vorgebrachten „Argumente“ erinnern mich mehr an eine Satiresendung oder an absurdes Theater a la Beckett, als an eine ernstgemeinte Diskussion über politische Willensbildung. Ja, Politik ist die Verteilung von Geld nach wechselnden Prioritäten. Der Stadtbevölkerung allerdings ein verfassungsgemäßes Recht mit dem Argument, der Stadtrat habe die Budgethoheit (und nicht die Bürger) abzusprechen, halte ich für unredlich. Besonders, da es von Parteien ausgeht, die sich in der Öffentlichkeit immer als besonders „bürgernah“ präsentieren #wirgegendiedaoben. Das Ergebnis ist das genaue Gegenteil von Bürgernähe, eher Bürgerverachtung.
    Wir werden sehen was die Gerichte dazu sagen.

  22. Die eigenen Beleidigungen offenbar entweder nicht mehr wahrnehmen oder bereits für einen normalen Bestandteil einer Diskussion halten, dass hatten wir schon öfter hier. Zur eigentlichen Diskussion hat Herr Onie sich zuletzt ohnehin auffallend wenig geäußert und in Bezug auf seine Erklärung zur Einschätzung meiner Wenigkeit drängt sich dabei die alte Redewendung vom getroffenen Hund auf.

    Was ich sonst noch wahrnehme ist, dass aus der Stadtratsmehrheit kurzerhand ein rechter Block gebildet wird. Ein Bürgerbegehren muss zudem auch nicht bereits vollständig ausfinanziert sein oder jeder benötigte Euro im Haushalt liegen. Die Sächsische Gemeindeordnung verlangte damals wie heute einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten. Genau einen solchen gab es bei der Waldschlößchenbrücke. Die genannten 7,6 Mio. Euro waren nicht einfach eine ungedeckte Finanzierungslücke. 20,4 Mio. Euro waren bereits in Haushalt und Finanzplanung eingestellt und die verbleibenden 7,6 Mio. Euro sollten im Rahmen der künftigen Haushaltsplanung bereitgestellt werden. Dieser Kostendeckungsvorschlag wurde seinerzeit als ausreichend angesehen.

    Beim DVB-Begehren ist genau diese Frage strittig. Die Landesdirektion vertritt die Auffassung, dass wesentliche Teile der vorgeschlagenen Finanzierung tatsächlich nicht zur Verfügung standen. Übrig bliebe im Wesentlichen die Erhöhung der Gewerbesteuer, über die wiederum nicht im Bürgerentscheid selbst entschieden werden kann. Ob diese rechtliche Bewertung zutrifft, wird nun ein Gericht prüfen. Dieser Schritt ist völlig richtig und auch angebracht. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide unterliegen gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Wenn bereits genügend Unterschriften automatisch jede weitere Prüfung überflüssig machten, hätte der Gesetzgeber sich diese Voraussetzungen sparen können.

    Zur Schweiz habe ich ebenfalls nicht behauptet, Deutsche seien für direkte Demokratie ungeeignet, sondern das die Ergebnisse in einigen Fällen anders ausfallen würden, als wenn ein demokratisch gewähltes Gremium darüber entscheidet. Es gibt dazu recht bekannte Beispiele aus der Schweiz. Mein Einwand war noch ein anderer: Aus „In der Schweiz funktioniert es“ folgt nicht automatisch, dass sich deren politisches System und politische Kultur ohne Weiteres auf Deutschland übertragen lassen. Man kann für wesentlich mehr direkte Demokratie in Deutschland sein. Das ist eine vollkommen legitime politische Position. Nur ist die Schweiz dafür ein Beispiel und kein Beweis.

    Und bei den 9 % widersprechen wir uns überhaupt nicht. Selbstverständlich könnten bei einem stadtweiten Bürgerentscheid alle abstimmen. Meine Antwort bezog sich ausdrücklich auf die Frage, warum die 9 % nicht über „ihre Anliegen“ entscheiden dürften. DVB-Angebot und dessen Finanzierung sind aber gerade keine exklusive Angelegenheit der Neustadt. Sie betreffen und belasten finanziell die gesamte Stadt.

    @Anton
    Für „Abrüstung“ bin ich zwar grundsätzlich nur begrenzt zu begeistern, ich werde mich aber bemühen. Zumal sich inzwischen erfreulicherweise zeigt, dass ich mit einigen meiner Ansichten hier offenbar doch nicht vollkommen allein auf weiter Flur stehe.

    Und bei aller gelegentlichen Reibung möchte ich eines ausdrücklich festhalten: Ich schätze das NG gerade deshalb sehr, weil hier unterschiedliche und auch gegensätzliche Meinungen veröffentlicht werden. Dass Anton die Diskussion laufen lässt, solange gewisse Grenzen eingehalten werden, ist alles andere als selbstverständlich. Eine lebendige Kommentarspalte muss Widerspruch aushalten können. Meinen genauso wie den der anderen. Das ist mir wesentlich lieber als eine Kommentarspalte, in der am Ende alle derselben Meinung sind.

  23. Die Medieninformatio der Landesdirektion vom 27.08.2026 hat eine durchaus bemerkenswerte Vorgeschichte, der Entscheidungsprozess des Stadtrates einen überaus kritischen Begleitaspekt.

    Die Widerspruchsbegründung der Anwaltskanzlei Schollbach vom 22.01.2026 gegen den Bescheid vom 19.12.2025 mit der Mitteilung vom Beschluß des Stadtrates über die Vorlage V0615/25 führt zu einem Schriftwechsen zwischen der Landesdirektion Sachsen und dem Büro des Oberbürgermeisters aus. Hiernach äußerte sich der Leiter des Referats Kommunalwesen der Landesdirektion Sachsen am 20.10.2025 in einer elektronischen Nachricht an den Leiter des Büros des Oberbürgermeister dahingehen, daß den politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit mit den Ausführungen und der Begründung zur Haushaltssatzung sowie mit den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe vermittelt wurde, „dass vorerst 18.000.000 Euro auszugleichen sind, damit die vorgeschlagenen Angebotskürzungen bei der DVB nicht erforderlich werden. Auch wenn sich diese Kostenschätzung nunmehr nach neuen Berechnungen überholt hat, war sie im Zeitpunkt der Initiierung des Bürgerbegehrens maßgeblich. Im Hinblick auf den Grundsatz, dass keine zu hohen Anforderungen an die Kostenschätzung gestellt werden dürfen, spricht hier vieles dafür, von einem zulässigen Kostendeckungsvorschlag auszugehen. Dies deckt sich auch mit der Empfehlung des städtischen Rechtsamts (mitgezeichnet von der zuständigen Beigeordneten).“(1)

    Diese Einschätzung der Landesdirektion über einen zulässigen Kostendeckungsvorschlag lag dem Oberbürgermeister deutlich vor der Sitzung des Stadtrates am 11.12.2025 vor. Mir nicht!

    1) https://ratsinfo.dresden.de/getfile.asp?id=877868&type=do Seite 9f

  24. Klar kann ich behaupten, die Erde sei eine Scheibe, nur um dann jede sachliche Korrektur als mangelnde Offenheit zu diskreditieren. Wenn Daten und Evidenz nur noch dort gelten, wo sie in das eigene Weltbild passen, verlassen wir den Boden eines integren Austauschs. Selbst in einem solchen Forum.

    Das dann noch als schützenswerten ‚Widerspruch‘ zu adeln, den man ja wohl ‚aushalten‘ müsse, führt direkt ins betreute Wunschkonzert: Heiße Luft wird durch „das Etikett der Meinungsfreiheit“ eben auch nicht bedeutsamer.

    ;)

  25. @goldfisch
    Ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu, möchte aber (fast gegen meinen Willen) doch eine Lanze brechen für den Heißlufterzeuger, zumindest den Anfang seines jüngsten Elaborates. Da beklagt er sich über meine Beleidigungen, auch wenn die so formuliert waren, dass er sich den Schuh nicht hätte anziehen MÜSSEN. (Was natürlich eine gewisse Ironie beinhaltet, war sich der Herr doch selten zu fein, wiederum andere sehr wohl beleidigend anzumachen. Mimimi UND Doppelmoral in einem, nicht schlecht!)
    Natürlich (das wäre jetzt die Lanze) habe ich ihn gemeint, wenn ich vom „Troll“ spreche und augenscheinlich hat sogar er das so verstanden. (Dass er allerdings glaubt, bei meinem Pseudonym handele es sich um einen Vor – und Nachnamen wie bei dem seinen, zeigt mir, dass es sonst mit dem Blick über seinen recht engen Horizont eher so lala läuft. Nicht viel Neues hier…)
    Jetzt bin ich tatsächlich gar kein Freund von Beleidigungen oder Rüpeleien; aber die Bedeutung, die ich Respekt und Höflichkeit zumesse, muss in beide Richtungen gehen. Ich habe schon an anderer Stelle geschrieben: „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!“ Wer mich nicht gerade grob von der Seite anmacht, bekommt in der Regel jederzeit eine höfliche und respektvolle Antwort von mir. (In meiner Wünschdirwas-Welt würden ja sogar alle derart miteinander umgehen!)
    Wenn aber jemand hergeht und konsequent versucht, die Diskussionskultur hier im Forum zu zerstören, indem er z.B. andere unnötig aggressiv anstänkert, absurde Behauptungen aufstellt, rhetorische Mätzchen macht oder seine KI nichtssagende Blablatexte auskotzen lässt (und das immer und immer und immer wieder), dann hat derjenige zumindest für mich seinen Anspruch auf Respekt verwirkt- eben weil er selbst im höchsten Maße respektlos agiert. Diese meine Verachtung, so wenig sie ihn anheben mag, hat er sich lange und hart erarbeitet (streiche das „hart“, ich bezweifle, dass da irgendwo größere geistige Anstrengungen gemacht wurden. „Erarbeitet“ ist auch ein Euphemismus…)!
    Ich möchte allerdings abschließend hinzufügen, dass es der Avatar, die Forumsfigur ist, die ich inzwischen so gründlich verachte. Der hinter der Maske versteckten Person, die ich – vielleicht irrtümlicherweise – für eine im Grunde tieftraurige halte, gilt mein ehrliches Mitgefühl (auch wenn ich weiß, dass er das empört zurückweisen wird). Er wird seine Gründe für sein Verhalten haben- ich zweifle halt sehr, dass es GUTE Gründe sind – insbesondere gut für ihn selbst…(Das weiß ich allerdings auch nicht, reine Vermutung. Aber ich weiß, wie sehr es ihn freut, wenn man sich Gedanken über ihn macht. In diesem Sinne…).

  26. Hallo Schweesdo Onie, ich würde mir eine Welt wünschen, in der eine jede und jeder auf angenommene oder echte Beleidigungen dennoch freundlich reagiert. Dein Motto: „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!“ empfinde ich als nicht wirklich sinnvoll.

    Und wenn Du jetzt schon wieder unterstellst, dass er KI-Texte „auskotzt“, ist das ein Umgangston, den ich nicht begrüßen kann.

  27. Hallo Anton Launer,
    ich bin selber nicht glücklich damit, was mein Ärger über einen bestimmten Mitforisten mit mir macht. Ich wäre gerne heiter-gelassen und über den Dingen stehend, vielleicht sogar so gut, dass ich die rechte Wange hinhalte, wenn mich einer auf die linke schlägt. Bin ich aber nicht. Kann ich nicht. Zumal ich wirklich lange versucht hatte, in höflichem Ton mit demjenigen zu kommunizieren, den ich jetzt nur noch „Troll“ nennen kann- wie gesagt, es war ein laaanger Prozess…
    Bezüglich der beanstandeten Passage möchte ich darauf hinweisen, dass dort nicht der Verfasser die Texte „auskotzt“, sondern seine KI. Wenn man nun nicht mal mehr die beleidigen darf…
    Und ja, die Verwendung von KI ist eine Unterstellung, aber eine in meinen Augen gut begründete. Zumal: Ist die Verwendung von KI in jedem Falle „schlecht“ („Unterstellung“ impliziert das) oder könnte man im Allgemeinen nicht auch von einem „Kompliment“ sprechen? Immerhin macht die KI weniger Rechtschreibfehler…
    Nur weil ich in diesem Fall die Erstellung von Wischiwaschitexten mittels KI wirklich zum k… (ok, ist klar,was ich meine) finde, heißt das doch nicht, dass sich Hilfsbedürftige damit nicht unterstützen lassen sollen! Wichtig ist, was hinten rauskommt (sagte ein historischer Altkanzler mal), und das war in diesem konkreten Fall halt oft, na ja, was halt gemeinhin hinten rauskommt. Sollte man einen Spaten nicht einen Spaten nennen dürfen?
    Aber ich will versuchen, mich zu bessern. Bringt ja eh nix, außer etwas Gemütshygiene- und der Preis ist, siehe oben, hoch. Vielleicht zu hoch…

  28. Ich würde einfach mal unterstellen, dass es in der Fehde zwischen dem fiktiven Plantagenbesitzer und dem ganz realen Herrn Onie kein Happy End mehr geben wird. Aber das tangiert hier bis auf wenige ohnehin keinen. Oder sollte ich sagen: Onie-hin keinen. Im Zuge der Namensfindung möchte ich allerdings anmerken, dass hier wohl die wenigsten bewusst einen Vor- und Nachnamen als Pseudonym angenommen haben. Irgendwie muss man sein Gegenüber aber bezeichnen. Dass ausgerechnet darin nun auch noch eine Erkenntnis über meinen geistigen Horizont verborgen liegen soll, ist zumindest eine bemerkenswerte Auswertung meiner Beiträge.

    Was die KI betrifft, habe ich eher den Eindruck, dass vielen noch immer nicht ganz bewusst ist, wie sie funktioniert. Ohne jemanden etwas zu unterstellen aber könnte es am Alter der Kommentatoren liegen? Die KI macht zumindest anders als die meisten Menschen, dass was man ihr sagt.

    Im Zuge dessen ist die Fallhöhe meinerKommentare inzwischen bemerkenswert. Auch der Vergleich einer anderen Sichtweise mit der Behauptung, die Erde sei eine Scheibe, bewegt sich letztlich in derselben rhetorischen Richtung wie der inzwischen etwas zu Tode gerittene Troll. Pardon: der dumme, KI-gesteuerte Troll mit engem Horizont. Ich glaube, wir hatten inzwischen nahezu alle Facetten des aufkeimenden Unmuts. Das Kuriose daran: Reagiert der Troll nicht, beschäftigt man sich trotzdem mit ihm. Reagiert er, sieht man sich in der eigenen Einschätzung bestätigt. Inzwischen scheint meine bloße Teilnahme an der Diskussion als Beweis für die These zu genügen. Aus diesem Kreislauf werde ich vermutlich nicht mehr herauskommen. Ich kann damit leben.

    Deshalb darf man mich gern weiterhin Troll nennen, für dumm halten, meine Texte der KI zuschreiben oder meine Ansichten für vollkommen falsch erklären. Ich werde meine Meinung trotzdem weiter vertreten, solange Anton mir das gestattet. Und für den Fall, dass die Erregung über eine Kommentarspalte doch einmal überhandnimmt, hätte ich noch einen vollkommen unpolitischen Hinweis: Daydrinking hilft. In diesem Sinne: Cheers!

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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