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Radfahrerin bei Unfall auf Hoyerswerdaer Straße verletzt

Am Dienstagabend ist eine 43-jährige Frau bei einem Unfall auf der Hoyerswerdaer Straße leicht verletzt worden.

Die Frau war gegen 18.50 Uhr mit einem Fahrrad in Richtung Bautzner Straße unterwegs. Eine 42-Jährige fuhr mit einem Mercedes E-Klasse in die gleiche Richtung. Als sie die Radfahrerin überholen wollte, kam es zu einer Berührung zwischen dem Auto und dem Fahrrad. Die Radfahrerin stürzte und erlitt leichte Verletzungen.

Der Verkehrsunfalldienst ermittelt zum Unfallhergang. Gesucht werden Zeugen, die Angaben zum Geschehen und zum Fahrverhalten der Beteiligten machen können. Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer 0351 4832233 entgegen.

Nach Paragraph 5 StVO müssen Fahrer*innen von Kraftfahrzeugen beim Überholen von Radfahrenden einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten. In der Hoyerswerdaer Straße bedeutet das, dass man mindestens zum Teil auf die Bahngleise ausweichen müsste.

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21 Kommentare

  1. Paragraph 5 weisst den Mindestüberholabstand von 1.5 Meter auch bei Zufussgehenden und Elektrokleinstfahrzeug Fahrenden an.

    Damit sind die meisten Strassen der Neustadt und Deutschlands nicht legal mit Kfz zu benutzen.

  2. Wenn man den Mindestabstand nicht einhalten kann, überholt man nicht.
    Wo ist das Problem?

  3. @herr b
    Nutzen schon. Nur das Überholen ist oft halt verboten.
    Wäre schön, wenn sich jeder daran halten würde.

  4. Kleiner Zusatz: langsam fahrende Fahrzeuge (auch Radfahrer) müssen das Überholen anderer Fahrzeuge gewährleisten.

  5. Ich löse das Problem dadurch, dass ich mit dem Fahrrad soweit in Straßenmitte fahre, dass überholen auch mit Abstand 1 cm nicht möglich ist.

    Um mich mental für die anstehende Hup oder Auffahr-attacke der Hinterherfahrenden zu wappnen, denke ich mir „ohne mich wäre dein Stau noch länger, deine Luft noch schlechter, dein Kind noch gefährdeter, usw.“. Das funktioniert für mich.

  6. Wo genau ist der Unfall passiert? Hier wird doch nicht etwas empfohlen, die Bahngleise zum Überholen zu überfahren? Die sind doch extra baulich als Besonderer Bahnkörper angelegt.

  7. Mit dem Fahrrad auf der Straße präsent zu sein, wie es @Zasstroffnix macht, ist auf Straßen wo Auto und Fahrrad nicht gemeinsam hin passen, wie z.b die Alaunstraße oder dem besagten Stück Hoyerswerdaer richtig. Man vermittelt, dem Autofahrer, jetzt geht es einfach nicht.

    Auf der Rothenburger ist das schon kritischer, da fährt man zwischen den Gleisen, um nicht gedoort zu werden. Allerdings für das gelegentlich zu Überholmanövern, die dann die Gegenseite gefährden, oder Linksabbieger in die Böhmische oder aus Böhmischen Straße Kommende.

    Was man aber an dieser Stelle auch sagen muss: es gibt häufig Radfahrer, die zu zweit nebeneinander fahren und so unnötig Frust erzeugen, z.b auf der Louisenstraße oder auf der Radeberger. Das Verhalten finde ich persönlich total daneben, meist sind das aber die Sorte Fahrradfahrer, die meinen Sonderrechte zu haben, weil sie ja ach so umweltfreundlich unterwegs sind. Die schüren dann den Frust bei den Autofahrern und eine Unschuldige, vielleicht wie die auf der Hoyerswerdaer, bekommen das dann ab.

  8. @Böhm: bitte StVO § 5 (6) vollständig zitieren ;-). So trivial ist das nicht und ich bin mir ziemlich sicher, dass keine Richter*in das so interpretieren wird, dass man mit dem Fahrrad auf der Hoyerswerdaer Straße dafür sorgen müsste, dass Autos vorbei kommen.
    Wer die paar Meter bis zur roten Ampel nicht mal etwas langsamer hinterherfahren kann, soll bitte einfach eher aufstehen und mehr Zeit einplanen.

  9. @Böhm: Das stimmt. Aber nicht immer und augenblicklich, wenn ich mich richtig erinnere. Von daher läuft diese Anmerkung irgenwie ins Leere.
    @Jürgen: Schon interessant, welche Denkverbote sich mancheiner so auferlegt. Nirgendwo im Artikel wird geschrieben, dass die Radlerin überholt werden MUSS. Mehrere Forist:innen haben schon darauf hingewiesen, dass man als Autofahrer:in auch einfach mal hinterher fahren kann, bis das Überholen gefahrlos und regelgerecht wieder möglich ist.

    In eigener Sache würde ich gerne einmal darauf hinweisen, dass der Mindestabstand auch bei einer ausgewiesenen Fahrradspur eingehalten werden muss. Auch wenn ich das Gefühl habe, die Rücksicht auf Radler nimmt im Allgemeinen zu- bei dieser Sache ist noch viel Luft nach oben.

  10. Wer auf der Hoyerswerdaer Str. Radfahrende überholt gefährdet ja mal wirklich vorsätzlich andere nur um ein paar Sekunden eher an der Roten Ampel zu stehen. Hoffe das wird entsprechend geahndet.

  11. Das Abstandsthema könnte gerne mal Thema einer der Kampagnen der Stadt sein. Und gerne sehr direkt mit dem Hinweis das fehlende Breite automatisch Überholverbot bedeutet, auch wenn (wegen Nichtnotwendigkeit) kein Schild darauf hinweist. Vom 2m Abstand für Kinder oder Kinder-transportierende Fahrräder Schweigen wir besser, das ist ein absolut hoffnungslos im derzeitigen Klima.

  12. @Jonk
    „Was man aber an dieser Stelle auch sagen muss:“ Das Nebeneinanderfahren ist seit 2020 grundsätzlich erlaubt, sofern dadurch niemand ausgebremst oder am Überholen gehindert wird. Wenn du die auf der Radeberger überholst, bist du so sogar schneller vorbei (Halten ans Rechtsfahrgebot vorausgesetzt), als wenn mit dem Rad hintereinander gefahren werden würde. Und wo willst du auf der Louisenstraße ein Fahrrad überholen? Richtig, geht ohne StVO-Verstoß so gut wie nicht. Also egal, ob da zwei nebeneinander radeln. Das dies dann „unnötig“ – weil ungerechtfertigt – Frust erzeugt, scheint mir ein Problem uninformierter Autofahrender zu sein, die „meinen Sonderrechte zu haben“ (nämlich das Recht zu Überholen, obwohl untersagt).

    @maya
    Gab schon Kampagnen (Abstandsaufkleber städtischer Fuhrpark, Kontrollen mit Abstandsmessung z.B. ausgewiesenen Fahrradspur vor Landesdirektion, Sensibilisierung, …). Ich halte ein regelmäßiges – möglichst eigenmotiviertes – „Auffrischen“ des eigenen Wissens zur StVO für sinnvoller.

  13. Wenn man Abstand genau nimmt, heißt das ja, das sind 150cm zwischen Ende Lenker und Außenkante Spiegel. Fährt man als Radfahrer nicht direkt im Schnittgerinne, muss die Straße Richtung 5 Meter breit sein, um legal überholt zu werden. Das ist an vielen Stellen in der Stadt nicht gegeben.

    Dort blockiert man also niemanden, wenn man mit den Rad mittig oder neben einander fährt.

  14. @Böhm: Geil, wenn ich mit meinem Lambo da lang komme, musst du mir also Platz machen mit deiner Schüssel…yeah!

    Aber mal Spaß bei Seite. In den meisten Straßen der Neustadt beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Also wird der Geschwindigkeitsunterschied jetzt nicht mega hoch sein. Da kann man doch eigentlich von etwas mehr Geduld ausgehen zumal man sich sowieso in den meisten Fällen an der nächsten Ampel wiedersieht. Oder wittere ich da neben den regelwidrigen und gesundheitsgefährdenden Überholmanövern auch noch potentielle Geschwindigkeitsüberschreitungen? Hmmm ;-)

  15. @Jonk also wenn ich meinen Frust auf die einen Radfahrer an anderen Radfahrern auslasse, habe ich eindeutig ein anger management Problem. So kann man auch alle Gewalt rechtfertigen…

  16. @alle, die auf meinen Kommentar reagiert haben. Neutraler hätte ich es nicht schreiben können. Es wird Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen etc. Es sagt viel über euch aus, wenn ihr euch deshalb angegriffen fühlt. Macht euch nicht lächerlich und seid mal bisschen entspannter ;⁠)

  17. @Böhm: Falls sich wirklich jemand von Ihrem OP „angegriffen gefühlt“ haben sollte (was ich persönlich aus keiner der Antworten herausgelesen habe), dann wäre das tatsächlich eine Überreaktion auf diese Binse gewesen. Genausogut hätten Sie nämlich auch schreiben können: „Der Himmel ist blau.“ Für sich genommen nicht falsch, tatsächlich auch vorbildhaft neutral formuliert, für den beschriebenen Sachverhalt aber irrelevant. Aber Hauptsache entspannt… In diesem Sinne: Schönes Wochenende!

  18. Es gab doch mal diese Schwimmnudeln, die sich manche RadlerInnen ans Revers äh Rad geheftet hatten. Das war doch witzig, das war noch die olle Zeit vor der gesetzlichen Abstandsneuregelung. Besser noch wären leichte Flauschi-Bommeln am Fieberglasdraht, möglichst günstig im Radladen des Vertrauens zu erwerben. Dann könnte eine neue Schwimmnudel-Ära anbrechen, oder besser: ab sofort wird zurückgebommelt. Würde vermutlich helfen, und auch mancher Kampfradler würde mitbebommelt.

    @maya: solche Abstands-Kampagnen gab und gibt es bereits. So fahren viele Dienst-KFZ (der Polizei, städt. Ämter (?)) mit diesem Hinweis auf der Heckklappe rum. Aber ja, die Überholverbots-Sachlage müßte nochmal gesondert unters fahrende Autovolk gebracht werden.

  19. …und in China ist ein Fahrrad umgefallen…oder ein Sack Reis. Eventuell beruhigen wir uns einfach ein wenig, draußen ist es warm genug da muss es hier nicht auch hitzig werden. Für jemand der im Straßenverkehr verletzt wird ist das selbstverständlich ein Problem und kein Spaß aber, Unfälle passieren nun einmal. Das wird es leider immer geben, selbst wenn ihr die Abstandsregel auf 5m erhöht, Autos abschafft oder die Straßenbahngleise mit Asphalt zugießt. Menschen sind nicht fehlerfrei (die KI übrigens auch nicht). Bei Fahrrad gegen Auto zieht das Fahrrad den kürzeren, bei Fahrrad gegen Fahrrad haben beide ein Problem und bei Fahrrad gegen Fußgänger eventuell letzterer. An manchen engen Stellen in der Neustadt oder dem Elbradweg dürfte ich dann also als Fußgänger oder auf meinem Rad nicht von den sportlichen Rennradfahrern überholt werden? Wäre mal was Neues …

  20. @Hugh Glass
    Hier bissl Input:
    „Überhole ein Radfahrer den anderen, müsse dabei anders als bei überholenden Autofahrern nicht generell ein Sicherheitsabstand von eineinhalb bis zwei Metern eingehalten werden, führten die Richter aus. Sonst sei gerade in Innenstädten Überholen fast nicht möglich. Es komme vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles an.“ (OLG Oldenburg, Urteil vom 21.9.2021, Az.: 2 U 121/21)
    Laut Rechtsprechung hat sich ein Richtwert von am besten mindestens 75cm Abstand beim Überholen etabliert, aber auch Werte darunter (60cm Abstand bei 2,2m Radwegbreite LG Saarbrücken – Az.: 13 S 94/23 von 2024) wurden als ausreichend erachtet.

  21. Ja, hier ist ja richtig Musik drin in der Diskussion zum Abstandhalten zwischen Radfahrern und Autos beim Überholen bzw. zum Thema „Hinterherfahren“. Ich möchte dazu auf eine „Parallele“ hinweisen, die im „Gesamtdenksystem“ der meisten Radfahrenden wohl nicht verankert ist: Nämlich, dass nicht nur die Radfahrer einen Anspruch auf das „Abstandhalten“ oder „Hinterherfahren ohne zu Bedrängen“ haben sondern auch die Fußgänger (insbondere in freigegeben Fußgängerzonen und auf Gehwegen. Leider gibt es hierfür (noch) keine genaue gesetzgeberische Regelung. Diese wird aber sicher bald kommen (müssen), wenn es mit dem vielerorts genauso rabiaten Verhalten der Radfahrenden gegenüber Fußgängern beim „Überholen“ (nach meinen Beobachtungen häufig mit Abstand von <30cm vom Fußgänger) bleibt. Wer auf der Straße als Radfahrer auf die Abstandshaltung von 1,5 m pocht oder es sogar als legitim ansieht, die Straße sogar für das Überholen von schnelleren Verkehrsteilnehmern zu blockieren, der sollte sich nicht wundern, wenn auch die Fußgänger zunehmend keine Rücksicht mehr auf Radfahrer:innen nehmen oder ihre ungehinderte Weiterraserrei in Fußgängerzonen und auf Gehwegen blockieren.

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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