Anzeige

Blitzumzug

Shisha-Rauchen wieder erlaubt

Heute wurde die Sächsische Allgemeineverfügung des Gesundheitsministeriums mit den Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie und den Hygieneauflagen erneuert.

Wie der Dresdner Rechtsanwalt Ulli Boldt heute mitteilt, musste die Allgemeinverfügung geändert werden, weil er den Prozess gegen den Freistaat gewonnen hat. Er vertrat Metin Dogan vom Sultan-Palast in der Bautzner Straße 23. Der hatte gegen das allgemeine Verbot der Shisha-Nutzung geklagt.

Ab sofort gilt nun für Shisha-Bars:

Das Shisha-Rauchen in gastronomischen und vergleichbaren Einrichtungen ist zulässig, sofern sichergestellt ist, dass pro Person eine Shisha/Wasserpfeife benutzt wird (außer bei Personen, die zu einem Hausstand gehören). Es müssen Einwegschläuche und Einwegmundstücke benutzt werden. Die Zubereitung der Shisha soll mit Handschuhen und Mundschutz erfolgen und jede Shisha muss nach der Benutzung gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

Anzeige

Villandry

Anzeige

Blaue Fabrik

Anzeige

tranquillo

Anzeige

Genesis in der Martin-Luther-Kirche

Anzeige

la Booma

Anzeige

Societaetstheater

Anzeige

Queenz of Piano am 1. Oktober 2026 im Parkhotel Dresden

Anzeige

Yogawayv

Anzeige

Wizo im Stromwerk

Anzeige

 Eisfabrik am 13. Februar in der Reithalle

Anzeige

Die Linke

Anzeige

17 Hippies am 21. Februar in Dresden, Alter Schlachthof

Anzeige

Humorzone

Dazu gehört laut Allgemeinverfügung auch die Reinigung des Glaskörpers mit einem desinfizierenden Reinigungsmittel. Nach dem
Reinigen muss der Glaskörper vollkommen getrocknet werden. Erst unmittelbar vor der nächsten Nutzung darf der Glaskörper wieder mit Wasser gefüllt werden.

Shisha-Rauchen ist unter Auflagen wieder erlaubt - Foto: Christo Anestev/Pixabay
Shisha-Rauchen ist unter Auflagen wieder erlaubt – Foto: Christo Anestev/Pixabay

Ein Kommentar

Die Kommentare sind geschlossen.